Vorschriften Ausbildungskurse ALLin Lager 2025

§1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Reglement regelt die Bedingungen für die vom Veranstalter organisierten Fortbildungskurse, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer und des Veranstalters, die Bedingungen für den Abschluss und die Beendigung des Vertrags über die Teilnahme am Fortbildungskurs sowie das Beschwerdeverfahren im Falle der Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege.

  2. Eine ausführliche Beschreibung der vom Veranstalter angebotenen Schulungen, die Höhe der Schulungsgebühr, die Bedingungen für Ermäßigungen und andere Informationen sind auf der Website http://allintraders.com/allincamp2025/ zu finden und bilden einen integralen Bestandteil jeder Vereinbarung.

  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss kostenlos auf der Website http://allintraders.com/allincamp2025/regulamin-allin-camp-2025/ zur Verfügung gestellt.

  4. Der Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der Schulung und die Zustimmung des Kunden zur Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen oder auf elektronischem Wege ist gleichbedeutend mit der Annahme der Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne dass es eines gesonderten Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Kunden bedarf.

  5. Jeder Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem Zeitpunkt der Registrierung einzuhalten.

§ 2. Begriffsbestimmungen

  1. Veranstalter - ALLinTraders Prosta Spółka Akcyjna mit Sitz in Katowice, Al. Wojciecha Korfantego 138A, 40-156, eingetragen im Register des Landesgerichtsregisters durch das Bezirksgericht Katowice-Wschód, 8. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer: 0000947117, mit der Steueridentifikationsnummer NIP: 634-300-59-51, mit einem Stammkapital: 5.000,00 PLN.

  2. Kunde - eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine organisatorische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, die beabsichtigt, an einem Schulungskurs teilzunehmen; ab dem Abschluss des Vertrags wird der Kunde auch als Teilnehmer bezeichnet. Im Falle von natürlichen Personen kann der Teilnehmer nur eine Person sein, die älter als 18 Jahre ist.

  3. Vertrag (oder Ticket) - der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter über die Teilnahme an der Schulung.

  4. Fortbildung - ein Fortbildungskurs im Ausland, der vom Veranstalter zu den in diesem Reglement und auf der Website des Veranstalters beschriebenen Bedingungen angeboten wird: http://allintraders.com/allincamp2025/.

  5. Materialien - alle Inhalte, die dem Teilnehmer in irgendeiner Form während oder in Verbindung mit der Schulung zur Verfügung gestellt werden.

  6. Produkt - Zugang oder Teilnahme an der Schulung und Zugang zu den Materialien.

  7. Anmeldung (Bestellung) - bezeichnet den Vorgang, der den Abschluss des in § 4 der vorliegenden Bestimmungen beschriebenen Ausbildungsvertrags einleitet.

  8. Gebühr - die Kosten für die Organisation der Fortbildung und die Vergütung des Veranstalters für die Fortbildung. Dies sind die Gesamtkosten, die dem Veranstalter für die Teilnahme des Teilnehmers an der Schulung und den Aufenthalt der Begleitpersonen des Teilnehmers entstehen.

  9. Reglement - das ALLin Camp 2025 Trainingsreglement, das auch Bestandteil eines jeden Vertrages ist.

  10. Begleitperson - eine Person, die sich zum Zeitpunkt und am Ort der in §4, Punkt 16 genannten Schulung beim Kunden aufhält, das Produkt nicht nutzt, volljährig oder minderjährig ist - unter der alleinigen Obhut des Kunden.

§3 Ausbildung

  1. Die vom Veranstalter organisierten Schulungen richten sich an erwachsene natürliche Personen, juristische Personen und andere Organisationseinheiten, die ein Unternehmen führen oder nicht führen.

  2. Die Schulungen finden stationär statt, und zwar zu dem Datum und an dem Ort, den der Veranstalter den Teilnehmern auf der Website http://allintraders.com/allincamp2025/ und im Inhalt des Vertrages angibt. Organisatorische Informationen zu einer bestimmten Schulung werden den Teilnehmern per E-Mail zugesandt und betreffen insbesondere:
    - Die Dimension der Schulung;

- Formulare (Vorlesungen, Übungen);

- Ausbildungsplan;

- Orte der Ausbildung;

- Der Zeitpunkt der Ausbildung;

- Frist für den Eingang der Bewerbungen für die Teilnahme an der Fortbildung;

- Mögliche Stornierung oder Verlegung der Fortbildung aufgrund einer zu geringen Zahl angemeldeter Teilnehmer.

  1. Die Teilnahme an der Schulung setzt den vorherigen Abschluss des Vertrags und die vollständige oder teilweise Zahlung der Gebühr (je nach Art des Vertrags) voraus.

4 Die Anzahl der Plätze für die Schulungen ist begrenzt. Die Teilnahme wird nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" entschieden.

Das Datum des Beginns der Ausbildung ist das Datum der Abreise aus Polen und das Datum des Abschlusses ist das Datum der Rückkehr nach Polen.

6 Der Veranstalter informiert den Kunden allgemein über die für die Teilnahme an der Fortbildung geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über die Möglichkeit des (eigenständigen) Abschlusses einer Versicherung für die begrenzten Stornokosten der Teilnahme an der Fortbildung und über den Umfang der Unfall- und Krankheitskostenversicherung.

§4. Abschluss des Abkommens

  1. Der Abschluss des Schulungsvertrages kommt durch die Anmeldung des Kunden (Bestellung) und die Annahme der ausgefüllten Anmeldung (Auftragsbestätigung) durch den Veranstalter zustande.

Der Vertrag über die Teilnahme an einer Fortbildung wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, d.h. für die Dauer der jeweiligen Fortbildung ab dem in § 3, Abs. 5 der Ordnung genannten Zeitpunkt. Die Mindestdauer der Verpflichtungen des Schulungsteilnehmers aus dem Vertrag entspricht der Dauer, für die der Vertrag abgeschlossen wurde.

 

(3) Die Anmeldung, d. h. die Bestellung, erfolgt durch Anklicken des Symbols "Reservieren Sie Ihren Platz" oder "Reservieren Sie Ihren Platz bei AXI" und anschließendes Ausfüllen des Formulars auf der Website http://allintraders.com/allincamp2025/.

  1. Bei der Registrierung gibt der Kunde seine Daten und ggf. die Daten der Begleitpersonen an, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung und Beendigung des Vertrages erforderlich sind, insbesondere:
     

    1. Name und Vorname oder Name im Falle von Kunden, die sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Schulung anmelden,

    2. E-Mail (elektronische Post) Adresse,

    3. Telefonnummer,

  2. Die Verkaufsabteilung wird dann den interessierten Kunden anrufen - während des Gesprächs werden alle Fragen bezüglich der Reise mit dem Kunden besprochen, vor allem die Anzahl der Kunden, die Gebühr für jeden Kunden und die Höhe der Anzahlung.

  3. Die Verkaufsabteilung sendet nach dem Gespräch eine Zusammenfassung der Vereinbarungen, d.h. die Bestellung einschließlich des Preises, der Höhe der Anzahlung und der Kontonummer für die Zahlung, an die E-Mail-Adresse des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, eine Rückmeldung zu senden, in der er das Angebot und die Ausbildungsordnung annimmt. Die Zusendung einer Auftragsbestätigung erfolgt spätestens innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum der Gutschrift der Gebühr oder eines Teils davon durch den Organisator. Die Annahmebestätigung für den Lehrgang gilt als Bestätigung der Buchung.  

  4. Der Kunde kann einen Platz in der Schulung auch über die Website allintraders.com buchen, wo er sich registriert, die in Absatz 4 genannten Angaben macht und eine Anzahlung leistet. Nach Zahlung der Anzahlung ruft die Verkaufsabteilung den Kunden an und vereinbart die endgültige Gebühr für die Teilnahme an der Schulung sowie die Art und Weise und die Termine für die Zahlung des Preises. Nach Zahlung des bei dem Telefonat vereinbarten Gesamtbetrags erhält der Kunde eine Bestätigung über die Annahme der Buchung. 

  5. Der Veranstalter hat das Recht, die Anmeldung nicht zu akzeptieren, wenn es an Plätzen mangelt, die Schulung abgesagt wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. In einem solchen Fall erstattet der Veranstalter die vom Kunden gezahlte Gebühr unverzüglich zurück.

  6. Mit dem Ausfüllen des Registrierungsformulars erklärt sich der Kunde damit einverstanden, an die im Registrierungsformular angegebene E-Mail-Adresse kommerzielle Informationen (im Sinne des Gesetzes über elektronische Dienstleistungen) zu erhalten und personenbezogene Daten gemäß dem in diesen Geschäftsbedingungen angegebenen Zweck zu verarbeiten.

  7. Der Kunde ist verpflichtet, sachlich richtige Angaben zu machen. Bei falschen Angaben hat der Veranstalter das Recht, die Anmeldung zu verweigern sowie die Erstattung der entstandenen Kosten und den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

  8. Unterlässt es der Kunde ohne Verschulden, dem Veranstalter
    Umstände mitzuteilen, die die Erfüllung des Vertrages erschweren oder unmöglich machen, so verliert er den Anspruch auf Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrages durch den Veranstalter. Insbesondere sind die Teilnehmer und die Begleitpersonen der Teilnehmer verpflichtet, mit dem Veranstalter zusammenzuarbeiten, damit die Auslandsschulung vertragsgemäß durchgeführt werden kann. In diesem Zusammenhang soll die Zusammenarbeit zum Ausdruck kommen durch:

1. einen für die gesamte Dauer der Fortbildung gültigen Reisepass zu besitzen, sofern dies nach den geltenden Vorschriften unter Berücksichtigung der Organisation und des Ortes der Fortbildung erforderlich ist,

2. Besitz eines gültigen Visums, falls erforderlich,

3. andere vergleichbare Voraussetzungen für den Aufenthalt in dem Land, in dem die Ausbildung stattfindet, erfüllen,

4. sich zu vergewissern, dass der Teilnehmer und sein Gepäck die Voraussetzungen für eine Reise mit dem Flugzeug, dem Bus oder einem anderen planmäßigen Verkehrsmittel erfüllen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass Schwangere im achten und neunten Schwangerschaftsmonat, Personen mit chronischen Krankheiten und Personen mit nicht verheilten Knochenbrüchen nicht ohne vorherige ärztliche Konsultation mit dem Flugzeug reisen sollten und gegebenenfalls eine entsprechende ärztliche Bescheinigung benötigen,

5. sonstige Voraussetzungen, insbesondere gesundheitliche Voraussetzungen, erfüllen, die es dem Teilnehmer ermöglichen, an der Fortbildung teilzunehmen, ohne seine eigene Gesundheit und die Gesundheit der anderen Teilnehmer zu gefährden.

12 Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder anderen vergleichbaren Ereignissen sowie deren Folgen in Form von u.a. allgemeinen Verboten oder Anordnungen oder Einzelentscheidungen staatlicher oder kommunaler Behörden, einschließlich Einschränkungen
und Auflagen im Bereich der Sicherheit und Hygiene von Personen, die sich auf die Organisation und den Ablauf der Schulung auswirken, kann der Veranstalter für die Schulungsteilnehmer und deren Begleitpersonen besondere Richtlinien zu den während der Schulung geltenden Sicherheits-
und Hygienevorschriften erlassen ("Richtlinien"). Im Falle der Einführung der Richtlinien wird der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Schulung, über deren Inhalt informieren. Am Tag des Schulungsbeginns wird der Teilnehmer zusätzlich über den Inhalt der Richtlinien informiert. Nach Kenntnisnahme der Richtlinien ist der Teilnehmer verpflichtet, diese einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass sie von den Begleitpersonen des Teilnehmers angewandt werden und die auf der Grundlage der Richtlinien erteilten Anweisungen der Personen, die die Schulung durchführen, befolgt werden. Bei Nichteinhaltung der Richtlinien oder der auf der Grundlage der Richtlinien erteilten Anweisungen können der Teilnehmer und die ihn begleitenden Personen eine potenzielle Gefahrenquelle für andere Personen, einschließlich anderer Teilnehmer, darstellen und können daher von der Teilnehmerliste gestrichen werden, was zur Folge hat, dass der Teilnehmer nicht an der Schulung teilnehmen oder diese fortsetzen kann und die Verpflichtung zur Rückerstattung der entstandenen Gebühren besteht, wenn dem Veranstalter bereits Kosten für die Vorbereitung der Schulung entstanden sind.

Das Nichterscheinen eines Teilnehmers zu einem vom Veranstalter bestimmten und angegebenen Datum und Ort (Tag und Uhrzeit) führt nicht dazu, dass er nicht an der Schulung teilnehmen kann. Der Teilnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung für den Transport zu dem vom Veranstalter angegebenen Sammelplatz zu sorgen. Erscheint nur eine Begleitperson, so kann diese die in § 6 Abs. 4 genannten Leistungen in Anspruch nehmen.

  1. Der Kunde sollte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Anmeldung lesen. Im Falle von Zweifeln an den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde den Veranstalter telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um diese zu klären. Etwaige mit dem Veranstalter vereinbarte Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in die Auftragsbestätigung aufgenommen.

  2. Die Aufgabe einer Bestellung (d.h. die Registrierung) bedeutet die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit.

  3. Der Kunde kann bei der Anmeldung den Wunsch des Veranstalters äußern, einen Aufenthalt an dem Ort und Datum, an dem die Schulung stattfinden soll, für die vom Kunden angegebenen Begleitpersonen, d.h. andere erwachsene Personen und/oder das Kind/die Kinder des Kunden, zu reservieren. In diesem Fall gilt § 6 Abs. 4 und 5.

 

§5. Änderung des Termins oder Absage der Fortbildung

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen des Termins oder des Ortes der Schulung und der Personen, die die Schulung durchführen, vorzunehmen, sowie die Schulung aus wichtigen Gründen abzusagen, die als objektive Unmöglichkeit der Durchführung der Schulung in der zuvor geplanten Weise oder aus anderen, vom Veranstalter unabhängigen Gründen angesehen werden.

  2. In diesem Fall teilt der Veranstalter dem Kunden die genannten Änderungen per E-Mail an die vom Kunden bei der Anmeldung angegebene Adresse mit.

  3. Der Kunde hat das Recht, die Schulung an einem anderen Ort oder zu einer anderen Zeit zu absolvieren oder ein anderes Datum für die Schulung zu buchen, und im Falle einer Stornierung der Schulung nach früherer Auftragsbestätigung haben sowohl der Veranstalter als auch der Kunde das Recht, bis zu dem Datum, an dem die Schulung beginnen sollte, vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden/Veranstalter an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Im Falle einer Stornierung der Schulung oder eines Rücktritts vom Vertrag erhält der Teilnehmer 100 % der gezahlten Gebühr zurück. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter stehen dem Teilnehmer in diesem Zusammenhang nicht zu.

§6. Gebühr, Kaution, Ratenzahlung

  1. Der Abschluss des Schulungsvertrags ist mit der Zahlung der Gebühr durch den Teilnehmer an den Veranstalter verbunden.

  2. Die Schulungsgebühr (oder ihre Bestandteile) wird im Telefongespräch mit dem Anbieter und jedes Mal in der Vertragsbestätigung angegeben. Die Vertragsparteien sind an die Gebühren in der zum Zeitpunkt der Anmeldung (Bestellung) des Teilnehmers geltenden Höhe gebunden. Alle in der Gebühr enthaltenen Preise sind Vertragspreise, die auf der Grundlage der geltenden Tarife, Preise, Gebühren und Wechselkurse festgelegt werden. Die Kosten für die Beschaffung von Pässen, Visa, Impfungen, Zusatzversicherungen usw. sind in der Gebühr nicht enthalten und liegen in der Verantwortung des Teilnehmers (der Veranstalter kann den Teilnehmern bei der Beschaffung dieser Dinge behilflich sein).

  3. Als Teil der Schulungsgebühr stellt der Veranstalter zur Verfügung:
     

    1. Teilnahme am ALLin Camp 2025 Training;

    2. Transportkosten (einschließlich Flugkosten und Flughafentransfers) zum/vom Schulungsort und Unterkunft zum/vom vom Veranstalter angegebenen Sammelpunkt;

    3. Unterkunft

    4. Frühstücke

    5. Mittagessen und Abendessen

    6. Kaffeepausen während der gesamten Veranstaltung; 

    7. Schulungsunterlagen; 

    8. Zugang zu einem voll ausgestatteten Schulungsraum; 

    9. Workshop-Skript in gedruckter und elektronischer Form; 

    10. Networking-Sitzungen; 

    11. Attraktionen, die den Gästen des vom Veranstalter ausgewählten Hotels zur Verfügung stehen, je nach Unterkunftsstandard

  4. In dem in § 4 Abs. 16 genannten Fall haben die vom Kunden im Rahmen der Begleitgebühr angegebenen Begleitpersonen das Recht, die in § 3 Abs. 2, 3, 4, 5, 11 genannten Leistungen zu nutzen.

  5. Alle zusätzlichen Kosten für den Aufenthalt, die Hotelleistungen und die Mahlzeiten, die nicht in Absatz 3 genannt sind, sind vom Kunden selbst zu tragen.

  6. Die Gebühren sind per traditioneller Banküberweisung auf das vom Veranstalter angegebene Konto mit dem Vermerk "LTC 2024" zu zahlen.

  7. Die Zahlung muss innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Zusammenfassung der Bestellung erfolgen.

  8. Als Datum der Zahlung an den Veranstalter gilt das Datum, an dem die Mittel dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben werden.

(9) Nach Erhalt einer Auftragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Kunden eine Anzahlung auf das Honorar in der in der Auftragsbestätigung oder auf der Website http://allintraders.com/allincamp2025/ angegebenen Höhe zu leisten. Der Kunde ist verpflichtet, den verbleibenden Teil des Entgelts gemäß den Fristen und in der Höhe zu zahlen, die in der per E-Mail erhaltenen Auftragsbestätigung angegeben sind.

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Abzüge oder Aufrechnungen in Bezug auf das Honorar oder einen Teil davon oder auf die Kaution vorzunehmen.

11. im Falle von:

1. die Nichtbezahlung der gesamten Gebühr durch den Kunden bis 21 Tage vor Beginn der Schulung

2. der Kunde die Kaution nicht gemäß den Bestimmungen dieses Absatzes entrichtet, oder

3. der Kunde länger als 7 (sieben) Tage im Rückstand ist und trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens 3 Tagen durch den Veranstalter nicht zahlt,

- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall hat der Teilnehmer dem Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % der Gebühr zu zahlen,

  1. Tritt der Käufer erst dann von dem Kreditvertrag zurück, der zur Finanzierung des Kaufs des Produkts beim Veranstalter verwendet wurde, wenn der Kunde bereits Zugang zu dem Produkt erhalten hat, wird der Veranstalter die Zahlung der Gebühren direkt vom Kunden einfordern.

  2. Die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden ist gleichbedeutend mit der Zusicherung des Kunden, dass er über ausreichende Mittel verfügt, um das Honorar in voller Höhe zu zahlen, und dass darüber hinaus zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kein Konkursantrag gegen den Kunden gestellt wurde, kein Konkurs- oder Sanierungsverfahren gegen den Kunden oder sein Vermögen anhängig ist, kein gerichtliches, gerichtlich-administratives oder verwaltungsrechtliches Zahlungsverfahren, kein Vollstreckungsverfahren, einschließlich der Vollstreckung in die Verwaltung, und kein Nebenverfahren gegen den Kunden oder sein Vermögen anhängig ist, und dass darüber hinaus keine Voraussetzungen für die Einleitung eines der oben genannten Verfahren vorliegen, sowie dass der Abschluss und die Erfüllung des Vertrags keine Verletzung der Rechte anderer Subjekte gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Art. 59 ff. und 527 ff. zur Folge haben wird. Darüber hinaus liegen keine Voraussetzungen für die Einleitung eines der oben genannten Verfahren vor, und der Abschluss und die Erfüllung des Vertrages führen nicht zu einer Verletzung der Rechte anderer Personen gemäß den Bestimmungen der Art. 59 ff. und 527 ff. des Zivilgesetzbuches.

  3. Der Kunde erkennt an, dass der Veranstalter den Vertrag ausschließlich auf der Grundlage der Zusicherungen und Garantien des Kunden geschlossen hat und dass daher die Angabe von Unwahrheiten in dem in den vorstehenden Absätzen beschriebenen Umfang eine Irreführung des Veranstalters über die wesentlichen Umstände des Falles darstellt und zu einer ungünstigen Verfügung über das Eigentum des Veranstalters führt.

  4. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, weil der Kunde nach Zahlung der Anzahlung den restlichen Teil der Gebühr oder eine Rate der Gebühr nicht bezahlt hat, kann der Veranstalter den Kunden beim Business Information Bureau melden.

16 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Gebühr zu erhöhen, wenn sich die Beförderungskosten, die behördlichen Gebühren, die Wechselkurse, die Steuern oder die Gebühren für Dienstleistungen wie Flughafen-, Verlade- oder Abfertigungsdienste auf See oder Flughäfen erhöhen. Jede Änderung des Entgelts ist ordnungsgemäß zu dokumentieren. Während eines Zeitraums von 30 Tagen vor Beginn der Schulung kann die festgelegte Gebühr nicht mehr erhöht werden.

§7. Beendigung und Änderung des Vertrages

  1. Der Schulungsteilnehmer hat nicht das Recht, von einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag gemäß Art. 38 Abs. 12 des Gesetzes über die Rechte der Verbraucher zurückzutreten. 12 des Gesetzes über Verbraucherrechte

  2. Der Veranstalter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vertrag verstößt, insbesondere bei Nichteinhaltung der Fristen für die Zahlung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts oder bei Verletzung der Lizenz für die Materialien.

  3. Im Falle einer Vertragsbeendigung/eines Rücktritts vom Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wird dem Kunden das bisher gezahlte Entgelt, die Anzahlung weder ganz noch teilweise zurückerstattet, und im Falle der Verhängung einer Vertragsstrafe gegen den Kunden gemäß § 6 Abs. 11 ist der Kunde zur Zahlung einer zusätzlichen Vertragsstrafe verpflichtet.

  4. Die Abwesenheit des Teilnehmers von der Schulung oder einem Teil davon stellt keine Beendigung des Vertrags dar und berechtigt den Teilnehmer nicht zur Rückerstattung der Gebühr oder der Anzahlung, und wenn die Gebühr nicht vollständig gezahlt wurde, wird der Restbetrag gemäß dem Vertrag fällig.

  5. Der Teilnehmer kann das Recht zur Teilnahme an der Schulung auf einen Dritten übertragen. In diesem Fall muss der Teilnehmer den Veranstalter spätestens 5 Tage vor Beginn der Schulung über den Wechsel des Teilnehmers unter Angabe seiner vollständigen Daten (insbesondere Vorname, Nachname, Anschrift und PESEL-Nummer) informieren. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der für die Schulung geleisteten Anzahlung oder Gebühr.

  6. Weder die Beendigung des Vertrages noch der Rücktritt einer der Vertragsparteien hebt die Rechte auf, die der Veranstalter im Rahmen des Vertrages erworben hat, einschließlich des Rechts, das Bild des Teilnehmers aufzunehmen und zu verwenden.

§8. Schutz der personenbezogenen Daten

  1. Der Veranstalter verarbeitet die ihm von den Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Detaillierte Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in den Anhängen Nr. 1-3 zu den Bestimmungen.

  2. Die Bereitstellung der Daten ist freiwillig. Die Weigerung, Daten zur Verfügung zu stellen, verhindert jedoch den Vertragsabschluss.

  3. Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde mit der Aufnahme und Verbreitung seines Bildes zu den Bedingungen und in dem Umfang einverstanden, wie sie im Vertrag beschrieben sind.

§9. Materialien, Lizenz, Haftung

  1. Alle im Rahmen der Schulungskurse zur Verfügung gestellten und übermittelten Materialien unterliegen dem Urheberrechtsschutz, und die Teilnehmer sind berechtigt, sie nur in dem in diesem Absatz genannten Umfang zu nutzen.

  2. Alle Materialien dürfen vom Teilnehmer nur für den persönlichen Gebrauch zu Bildungs- und Schulungszwecken verwendet werden, wobei die volle Schulungsgebühr zu entrichten ist. Insbesondere darf der Teilnehmer nicht:
     

    1. Materialien vervielfältigen,

    2. die Materialien zu veräußern oder an Dritte weiterzugeben, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich,

    3. die Materialien öffentlich aufzuführen, zu verbreiten oder anderweitig verfügbar zu machen.

  3. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, den Verlauf der Fortbildung in irgendeiner Weise aufzuzeichnen oder zu protokollieren, mit Ausnahme von handschriftlichen Notizen.

  4. Der Kunde verpflichtet sich, die oben genannten Verpflichtungen einzuhalten und sich nicht an Handlungen zu beteiligen, die die Rechte am geistigen Eigentum oder die Gesetze verletzen, einschließlich solcher, die das Material oder das persönliche Eigentum des Urhebers oder des Veranstalters verletzen.

  5. Die Materialien und die darin enthaltenen Informationen sind die subjektive Einschätzung des Autors. Die Anwendung der im Rahmen der Schulung vorgestellten Techniken und Kenntnisse stellt keine Garantie für die vom Teilnehmer beabsichtigte Wirkung dar.

  6. Der Veranstalter haftet nicht für eine unrechtmäßige Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien durch den Teilnehmer.

  7. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die sich aus der direkten oder indirekten Nutzung der während der Fortbildung präsentierten Informationen oder Materialien ergeben.

  8. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen der Internetverbindung, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, über eine eigene Internetverbindung zu verfügen.

§10. Vertraulichkeit, Zustimmungen zur Vermarktung

  1. Während der Laufzeit der Vereinbarung und nach ihrer Beendigung oder ihrem Ablauf verpflichtet sich der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter, die Geschäftsgeheimnisse des Veranstalters (im Folgenden: Geschäftsgeheimnis oder vertrauliche Informationen) nicht preiszugeben. Als Geschäftsgeheimnis gilt jede Information über eine Partei, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist und deren Offenlegung der Partei, auf die sich diese Information bezieht, zumindest potenziell Schaden zufügen könnte. Als Geschäftsgeheimnis gelten insbesondere alle Software, technische, technologische, kommerzielle und organisatorische Informationen jeder Partei, einschließlich des Inhalts des Produkts.

  2. Jegliche Weitergabe oder Offenlegung von Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig, mit Ausnahme von Situationen, in denen sich die Verpflichtung zur Offenlegung solcher Informationen aus allgemein geltenden Bestimmungen des polnischen Rechts ergibt.

  3. Für die Befolgung der in den Absätzen 1 und 2 dieses Abschnitts genannten Anordnungen/Verbote wird keiner der Parteien eine Vergütung oder Kostenerstattung gewährt.

  4. (2) Jede Vertragspartei hat die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen, um die in Absatz 1 genannten vertraulichen Informationen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

  5. Zu den vertraulichen Informationen gehört nicht die Tatsache, dass die Vereinbarung geschlossen wurde. Die Parteien vereinbaren, diese Tatsache für Werbezwecke zu nutzen.

  6. Mit der Annahme des Reglements erklärt sich der Teilnehmer mit der unentgeltlichen Aufnahme und Nutzung (einschließlich der Verbreitung) seines Bildes (einschließlich seines Namens, seiner Stimme und seiner Äußerungen) einverstanden, das während der Fortbildung durch Aufzeichnung des Verlaufs der Fortbildung aufgenommen wurde, insbesondere durch die Anfertigung von Filmen, Fotos, Tonaufnahmen oder anderen Veröffentlichungen in jeglicher Form und die Entwicklung von Materialien im Zusammenhang mit der Fortbildung, die das Bild des Teilnehmers enthalten können. Diese Zustimmung gilt für die Verwendung und Verbreitung des Bildes des Teilnehmers (einschließlich Name, Stimme und Gesichtsausdruck) durch den Veranstalter oder andere vom Veranstalter eingesetzte Stellen. Die zur Verfügung gestellten Daten können zur Verarbeitung an Einrichtungen weitergegeben werden, die dem Veranstalter Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten oder mit der Förderung und Vermarktung von Waren und Dienstleistungen des Veranstalters erbringen. Das Bild kann in jeder Form zu Zwecken der Förderung und/oder Werbung des Veranstalters und seiner Aktivitäten verwendet werden, einschließlich: gedruckte oder digitale Aufnahmen, über das Internet und über die Multimedia-Netzwerkkanäle und sozialen Medien des Veranstalters (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Facebook-Profil, Instagram, YouTube, Twitter, TikTok). Diese Zustimmung zur Verwendung des Bildes des Teilnehmers ist zeitlich unbegrenzt und erstreckt sich auf das Gebiet der ganzen Welt und umfasst die Genehmigung des Veranstalters, das Bild, die Stimme und die Aussagen des Teilnehmers in ihrer Gesamtheit sowie in Form von Fragmenten von Aussagen zu verwenden. Der Teilnehmer erkennt dies an:

1. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, indem eine E-Mail mit dem entsprechenden Antrag unter Angabe des Namens an support@allintraders.pl geschickt wird,

2. der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die aufgrund der Einwilligung vor deren Widerruf erfolgt ist.

(7) Bei einem Verstoß gegen die in diesem Absatz genannten Verbote hat der Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Vertragsgebühr zu zahlen und ist berechtigt, bei Verschulden des Teilnehmers vom Vertrag zurückzutreten.

§11. Beschwerdeverfahren

  1. Der Kunde kann eine Reklamation in Bezug auf den Vertragsgegenstand auf elektronischem Wege an die Adresse support@allintraders.pl oder schriftlich an die Adresse des Veranstalters einreichen: Al. Wojciecha Korfantego 138A, 40-156 Kattowitz.

  2. Der Veranstalter haftet nicht, wenn das Anmeldeformular nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt wird.

  3. Eine Beschwerde muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Ereignisses, das Anlass zur Beschwerde gibt, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Ereignis eingereicht werden.

  4. Die Beschwerde sollte den Sachverhalt und die Daten des Kunden (Vor- und Nachname oder Name, Korrespondenzanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) genau beschreiben, den Grund für die Beschwerde und etwaige Forderungen angeben und Dokumente oder Daten enthalten, die zur Lösung des Falls erforderlich sind.

  5. Die Beschwerde sollte innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreichung durch den Kunden geklärt werden. Ist es nicht möglich, die Angelegenheit innerhalb dieser Frist zu klären, informiert der Veranstalter den Beschwerdeführer unter Angabe des voraussichtlichen Datums für die Erledigung der Angelegenheit.

  6. Der Veranstalter unterrichtet den Kunden innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich oder per E-Mail an die in der Beschwerde angegebene Adresse über die Prüfung der Beschwerde.

§12. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Regeln für den Zugang zu diesen Verfahren

  1. Ausführliche Informationen über die Möglichkeit der Inanspruchnahme außergerichtlicher Beschwerde- und Klageverfahren durch den Kunden
    und die Regeln für den Zugang zu diesen Verfahren sind in den Büros und auf den Websites der Verbraucher-Ombudsleute der Bezirke (Städte), der sozialen Organisationen, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben der Verbraucherschutz gehört, der Gewerbeaufsichtsämter der Provinzen und unter den folgenden Adressen erhältlich:
    des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz:

http://www.uokik.gov.pl/spory_konsumenckie.php;
http://www.uokik.gov.pl/sprawy_indywidualne.php;
http://www.uokik.gov.pl/wazne_adresy.php.

(2) Der Kunde hat unter anderem folgende Möglichkeiten, außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch zu nehmen:

1.    

2.    

2.1 Der Kunde ist berechtigt, sich an ein ständiges gütliches Verbrauchergericht im Sinne von Artikel 37 des Gesetzes vom 15. Dezember 2000
über die Gewerbeaufsicht (Gesetzblatt von 2001, Nr. 4, Pos. 25, in der geänderten Fassung) mit einem Antrag
zu wenden, um eine Streitigkeit aus dem geschlossenen Vertrag zu lösen. Die Regeln für die Organisation
und die Arbeitsweise der ständigen Verbraucherschiedsgerichte sind in der Verordnung des Justizministers vom 25. September 2001 über die Festlegung der Regeln für die Organisation und die Arbeitsweise der ständigen Verbraucherschiedsgerichte
(Dz. U. von 2001, Nr. 113, Pos. 1214) festgelegt.

2.2 Der Kunde ist berechtigt, sich an den Woiwodschaftsinspektor der Gewerbeaufsicht
gemäß Art. 36 des Gesetzes vom 15. Dezember 2000 über die Gewerbeaufsicht (GBl. 2001, Nr. 4, Pos. 25, in der geänderten Fassung) mit dem Antrag zu wenden, ein Schlichtungsverfahren zur gütlichen Beilegung einer Streitigkeit mit dem Veranstalter einzuleiten. Informationen über die Regeln und das Verfahren der Schlichtung durch den Woiwodschaftsinspektor der Gewerbeaufsicht sind in den Büros und auf den Internetseiten der einzelnen Woiwodschaftsinspektionen der Gewerbeaufsicht erhältlich.

2.3 Der Kunde kann bei der Beilegung einer Streitigkeit
mit dem Veranstalter auch die Hilfe des Verbraucher-Ombudsmanns des Landkreises (der Stadt)
oder einer gesellschaftlichen Organisation, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben der Verbraucherschutz gehört (z.B. Verbraucherverband, Polnischer Verbraucherverband), kostenlos in Anspruch nehmen. Die Beratung erfolgt durch den Verbraucherverband unter der gebührenfreien Hotline 800 007 707 und durch den Polnischen Verbraucherverband unter der E-Mail-Adresse: porady@dlakonsumentow.pl.

2.4 Der Kunde kann seine Beschwerde auch über die Online-Plattform EU ODR einreichen, die unter folgender Adresse zu finden ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

§ 13. Schlussbestimmungen

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen am Reglement vorzunehmen. Änderungen des Reglements lassen die erworbenen Rechte des Schulungsteilnehmers unberührt, insbesondere in Bezug auf Verträge, die vor Inkrafttreten der Änderungen des Reglements abgeschlossen wurden.

  2. Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag auf das Recht des Veranstalters hingewiesen, vom Vertrag zurückzutreten, so steht ihm dieses Recht innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum des Vertragsabschlusses zu.

  3. Alle Informationen und Erklärungen des Veranstalters, einschließlich derjenigen, die sich auf die Beendigung des Vertrags beziehen, gelten als zugestellt, wenn sie an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse des Kunden gesendet werden.

  4. Alle Informationen und Erklärungen des Kunden, einschließlich derjenigen, die sich auf die Beendigung des Vertrags beziehen, gelten als zugestellt, wenn sie an die E-Mail-Adresse support@allintraders.pl gesendet werden.

  5. Die Bestimmungen über den pauschalierten Schadenersatz gelten auch im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch eine der Parteien.

  6. Durch die Unterzeichnung oder das Ausfüllen des Anmeldeformulars auf elektronischem Wege akzeptiert der Kunde die im Formular und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Bedingungen als die den Kunden und den Veranstalter bindenden Vertragsbedingungen.

  7. Der Veranstalter antwortet nur auf schriftliche oder per E-Mail an die auf dem Anmeldeformular oder im Vertrag angegebene Adresse gerichtete Erklärungen, und zwar durch seine bevollmächtigten Mitarbeiter und Vertreter.

  8. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, so führt dies nicht zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen, sondern die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen werden durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ersetzt.

  9. Der Vertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Anhänge bilden die einzige und vollständige Grundlage für das von den Parteien eingegangene Rechtsverhältnis, und alle früheren oder anderen Vereinbarungen verlieren mit dem Abschluss des Vertrags ihre Wirkung.

  10. Die Anhänge des Abkommens und die Geschäftsordnung sind integraler Bestandteil des Abkommens.

  11. Auf die Anwendung dieser Bedingungen ist polnisches Recht anwendbar. In Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, insbesondere die Abgabe von Willenserklärungen auf elektronischem Wege, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze, darunter insbesondere das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege.

  12. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, bemühen sich die Parteien um eine gütliche Beilegung. Bei Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, kann jede Partei das für den Sitz des Veranstalters zuständige ordentliche Gericht anrufen.

  13. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen oder dem Vertrag ergeben, gilt polnisches Recht, und für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Kunden sind die zuständigen polnischen Gerichte zuständig.

  14. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass er die Möglichkeit hat, Beschwerden und Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag außergerichtlich geltend zu machen, u. a. mit Hilfe des städtischen Verbraucher-Ombudsmanns, der auf der Grundlage des Gesetzes vom 16. Februar 2007 über Wettbewerb und Verbraucherschutz (Gesetzblatt von 2007, Nr. 50, Pos. 331, in der geänderten Fassung) tätig ist.

  15.  Der Veranstalter kann einen Schadenersatz verlangen, der den Wert der vorbehaltenen Vertragsstrafen übersteigt. Die Vertragsstrafen sind unabhängig von der Höhe und der Tatsache eines etwaigen Schadens des Veranstalters. Die Bestimmungen über die Vertragsstrafen bleiben auch im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch eine der Parteien in Kraft.

  16. Das Reglement tritt am 15.09.2023 in Kraft.

 

Anhang 1 - Datenschutzpolitik

Anhang 2 - Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Anhang 3 - Cookie-Richtlinie

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